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Versorgungswahlverträge von Novo Nordisk sichern Diabetestherapie mit lang wirksamem Analoginsulin

Pressemitteilung: Novo Nordisk Pharma GmbH

Verordnungsfähigkeit durch Verträge mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet

Das Unternehmen Novo Nordisk hat für sein lang wirksames Analoginsulin mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen Versorgungswahlverträge zur Behandlung des Typ-2-Diabetes abgeschlossen. Damit kann das Medikament weiterhin ohne Einschränkungen für die meisten Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Im März hatte der Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen, dass lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen, es sei denn, sie seien nicht mit Mehrkosten gegenüber der herkömmlichen Therapie mit Humaninsulin verbunden. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses am 14. Juli im Bundesanzeiger trat der Beschluss in Kraft.

Um den Betroffenen die Behandlungsmöglichkeit mit lang wirksamem Analoginsulin zu erhalten, hat Novo Nordisk mit den meisten Krankenkassen Verordnungswahlverträge abgeschlossen. So ist für nahezu 90 % aller gesetzlich Versicherten damit die Verordnungsfähigkeit sicher gestellt. Neben einem Rahmenvertrag mit dem AOK-Bundesverband, dem die meisten AOKen beigetreten sind (Ausnahme Baden-Württemberg), hat Novo Nordisk mit den folgenden Kassen Verträge abgeschlossen:

Mit weiteren gesetzlichen Krankenkassen stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss.

"Wir freuen uns außerordentlich" sagt Jörn Oldigs, Geschäftsführer der deutschen Niederlassung von Novo Nordisk, "dass den Menschen mit Diabetes auch weiterhin eine moderne Therapiemöglichkeit zur Verfügung steht."

Unter www.novonordisk.de stellt Novo Nordisk eine aktuelle Liste der Krankenkassen, mit denen ein gültiger Versorgungswahlvertrag geschlossen wurde, zum Download zur Verfügung.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses betrifft etwa eine halbe Million Patienten, die zurzeit mit lang wirksamen modernen Insulinen behandelt werden. Menschen mit Typ-1-Diabetes sind von diesem Beschluss nicht betroffen.

zuletzt bearbeitet: 04.08.2010 nach oben

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