Das unabhängige Diabetes-Portal DiabSite

Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2009 > 090403

Zucker im Blut und Recht im Leben

Pressemitteilung: MSD SHARP & DOHME GMBH

Wichtige rechtliche Themen für Diabetiker

Waage der Justitia Köln, April 2009 - Diagnose Diabetes! Neben einer Änderung des Lebensstils und der Einstellung einer optimalen Therapie beschäftigt sich so mancher Diabetiker aus gutem Grund mit Fragen zu seiner rechtlichen Situation. Habe ich das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis? Was ist bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz zu beachten? Und wie wirkt sich meine Erkrankung auf Steuern und Versicherungen aus? Es gibt doch eine ganze Reihe von Rechten und Pflichten, der Paragraphendschungel erscheint vielen undurchdringlich. Doch mit ein paar Tipps und der Berücksichtigung einiger juristischer Fakten findet ein Diabetespatient schnell den richtigen Weg durch die Bürokratie. Sollten die Anforderungen doch einmal zu komplex sein, kann sich jeder Diabetespatient an den jeweiligen Landesverband des Deutschen Diabetiker Bundes wenden und erhält dort Tipps zu kompetenter anwaltlicher Hilfe im nahen Umfeld.

Raus aus dem Paragraphendschungel

Erschrickt man auch erst einmal vor dem Wort "Behinderung", so kann ein Schwerbehinderten- Ausweis doch in einigen Lebenslagen einen Ausgleich in finanzieller und beruflicher Hinsicht bieten sowie einige Vorteile im Alltag bringen. Schwerbehinderte unterliegen besonderen Regeln beim Kündigungsschutz. Die Frage nach einer Schwerbehinderung kann auch bei der Führerscheinbehörde relevant sein. Jedoch braucht sich hier kein Diabetespatient Sorgen zu machen, denn laut Fahrerlaubnisverordnung dürfen Diabetikern grundsätzlich keine Steine in den Weg gelegt werden, was die Führung von Kraftfahrzeugen angeht. Sie können jedoch besondere Auflagen erhalten.

Der Grad der Behinderung bestimmt weitgehend die rechtliche Lage.

Die rechtliche Situation wird maßgeblich vom Grad der Behinderung (GdB) bzw. der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bestimmt. Beide richten sich danach, wie gut der Diabetes eingestellt ist und mit welchen Medikamenten er behandelt wird. So hat z.B. ein Typ-1-Diabetiker, dessen Erkrankung trotz Diät und Insulinbehandlung nur schwer einstellbar ist, einen GdB bzw. MdE von 30%. Liegt dazu eine ärztliche Bescheinigung vor, kann die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten den Alltag des Diabetespatienten durchaus ein wenig erleichtern. Dem Arbeitnehmer stehen z.B. fünf zusätzliche Urlaubstage zu, auf Verlangen auch ein Wegfall von Mehrarbeit. Auch steuerliche Vorteile sowie ein Eintritt in die Rente mit Vollendung des 60. Lebensjahrs bringt diese Einstufung mit sich. Der Schwerbehindertenausweis wird beim jeweils zuständigen Versorgungsamt beantragt. Eine Gleichstellung können auch Patienten mit einem GdB ab 30% durch einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.

Unter www.diabetes-behandeln.de gibt es als kostenlosen Service juristische Tipps für Diabetespatienten.

Bildunterschrift: Waage der Justitia
Bildquelle: antwerpes ag

zuletzt bearbeitet: 03.04.2009 nach oben

Unterstützer der DiabSite:

Birgit Ruben

Birgit Ruben

Weitere Angebote:

Spendenaufruf Ukraine

Hilfeaufruf Ukraine

Diabetes-Portal DiabSite startet Spendenaufruf für Menschen in der Ukraine.