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Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Therapiehinweise zu Exenatide und Palivizumab

Die Beschlüsse treten jedoch erst nach erfolgter Nichtbeanstandung durch das BMG und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittelrichtlinie um zwei Therapiehinweise zu den Wirkstoffen Exenatide und Palivizumab ergänzt. Exenatide wird zur Behandlung des Diabetes mellitus eingesetzt. Der Wirkstoff Palivizumab dient der Prävention einer durch ein Virus (Respiratory-Syncytial-Virus, RSV) hervorgerufenen schweren Atemwegserkrankung bei Säuglingen und Kindern mit bestimmten Risikofaktoren.

Mit der Erstellung von Therapiehinweisen erfüllt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag (§ 92 Abs. 2 SGB V), Ärzten eine therapie- und preisgerechte Auswahl von Arzneimitteln zu ermöglichen. Therapiehinweise sollen Ärzte dabei unterstützen, Arzneimittel so gezielt und wirtschaftlich wie möglich zu verordnen. Sie enthalten Informationen unter anderem über die Wirksamkeit eines Wirkstoffs bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen sowie über mögliche Risiken.

Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-anlage/10/.

zuletzt bearbeitet: 20.06.2008 nach oben

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