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Senkt die Mehrwertsteuer für Arzneimittel!

Mehrwertsteuersenkung reduziert Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wieder einmal sind die aktuellen Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung Gesprächsgegenstand zwischen den Spitzenorganisationen der Krankenkassen und Kassenärzte. Die von der Barmer Ersatzkasse gemachte Aussage, die Arzneimittelkosten seien der Grund, dass die Beiträge in diesem Jahr nicht gesenkt werden könnten, weist der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) entschieden zurück.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Henning Fahrenkamp, sagte dazu am Donnerstag in Berlin: "Diese Aussage ist unredlich. Allein durch Zwangsrabatte und andere die Industrie belastende Maßnahmen hat die Branche den weitaus größten Anteil des vier Milliarden starken Überschusses der GKV im vergangenen Jahr schultern müssen. Dennoch blieben auch hier die von der Politik wiederholt angemahnten Beitragssenkungen weitestgehend aus."

Anstatt sich zwischen den Akteuren gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben, sollte nach Ansicht Fahrenkamps zu einer Lösung gegriffen werden, die einen unmittelbaren Effekt auf die Ausgaben hat. Diese Lösung heißt: reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel!

"Der Mehrwertsteueranteil auf Arzneimittel, der die GKV belastet, liegt derzeit bei jährlich ca. 3,5 Milliarden Euro. Würden Medikamente mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt, könnten die Ausgaben für das Gesundheitssystem in diesem Bereich halbiert werden", so der BPI-Hauptgeschäftsführer. Er betonte, dass dieser Schritt auch im Hinblick auf die durch das Gesundheitmodernisierungsgesetz verursachte Notwendigkeit zunehmender Selbstkäufe von Arzneimitteln im Interesse der Volksgesundheit liegt.

Fahrenkamp: "Arzneimittel sind keine Konsumgüter, die voll besteuert werden dürfen. Was kranke Menschen benötigen, kann nicht mit einem Auto oder Fernseher verglichen werden. Es kann doch nicht sein, dass Schnittblumen mit sieben Prozent versteuert werden, ein Arzneimittel zur Behandlung von Krankheiten aber mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belastet wird."

zuletzt bearbeitet: 28.07.2005 nach oben

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