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Blutzuckerteststreifen weiterhin von Zuzahlungen befreit

Pressemitteilung: Neue Apotheken Illustrierte

So viele Teststreifen zahlt die Krankenkasse pro Quartal

Durch die Gesundheitsreform hat sich für Diabetiker nichts geändert. Das heißt, in aller Regel gelten sie weiterhin als chronisch krank, und sie bekommen nach wie vor die ihnen zustehende Zahl von Blutzuckerteststreifen verordnet. Auf Teststreifen zahlt man nach den derzeitigen Regeln auch künftig keine Rezeptgebühr, schreibt die "Neue Apotheken Illustrierte" in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar.

So viele Teststreifen zahlt die Krankenkasse pro Quartal: Typ-2-Diabetiker, die mit Tabletten und Diät behandelt werden, erhalten maximal 5 Teststreifen. Insulinpflichtige maximal 200 Stück und Patienten, die im Rahmen einer intensivierten konventionellen Therapie (ICT) den Insulinbedarf selbstständig anpassen, erhalten 400 Streifen.

Typ-1-Diabetiker, die mit konventioneller Insulintherapie behandelt werden, erhalten maximal 200 Stück und jene mit ICT oder Insulinpumpe bis zu 600 Stück pro Quartal.

Die "Neue Apotheken Illustrierte" liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

zuletzt bearbeitet: 27.01.2005 nach oben

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