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G-BA jetzt für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zuständig

Gemeinsamer Bundesausschuss übernimmt Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS)

Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine Vielzahl von Aufgaben zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen übertragen (§§ 135 bis 139 SGB V). Ein Bereich betrifft die Übernahme der bisher von der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung (AQS) wahrgenommenen Aufgaben (§ 137 b SGB V):

Die hier gewonnenen Ergebnisse unterstützen den Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Erfüllung seines umfassenden Auftrags, die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglichst einheitlich und sektorenübergreifend zu gestalten.

Die bisherigen Internetseiten sowie die Projekt- und Literaturdatenbank der AQS sind unter www.aqs.de (Link nicht mehr aktiv, Anm. d. Red.) oder unter www.g-ba.de erreichbar und werden weiter fortgeführt.

zuletzt bearbeitet: 03.05.2004 nach oben

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