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Freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Krankenkassen informieren künftig freiwillige Mitglieder besser über Folgen von Beitragsrückständen
Die gesetzlichen Krankenkassen informieren künftig ihre freiwillig versicherten Mitglieder besser über die Folgen von ausstehenden Krankenkassenbeiträgen.
Nach geltendem Recht endet die freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge nicht entrichtet worden sind. Verbesserte Informationspflichten durch die gesetzlichen Krankenkassen sollen dafür sorgen, dass betroffene Personen alle staatlichen Hilfemöglichkeiten ausschöpfen, um Beitragsrückstände so schnell wie möglich zu beenden.
Des Weiteren soll ihnen der Ernst der Lage durch den Hinweis verdeutlicht werden, dass nach dem Ende der Mitgliedschaft eine freiwillige Versicherung auch bei jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse dauerhaft ausgeschlossen ist.
Die Neuregelung ist Bestandteil der Gesundheitsreform, die zum 1. Januar 2004 in Kraft tritt.