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Ärztliche Kunst verkommt zur Kochbuchmedizin

DKG zum Referentenentwurf der "4. RSA-Änderungsverordnung"

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Referentenentwurf zur 4. RSA-Änderungsverordnung scharf kritisiert. DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers bezeichnete den Ministeriumsentwurf als "Anfang vom Ende der Therapiefreiheit des Arztes". "Die jetzige Fassung lässt keinen Behandlungskorridor mehr für den Arzt offen, sondern reduziert die klinische Expertise auf ein schematisches Abhaken der vorgegebenen, engen Kriterien."

Für eine derartige "Kochbuchmedizin" werde die DKG nicht ihre Hand in der Selbstverwaltung reichen. Robbers erinnerte mit Nachdruck an die gesetzlichen Aufgaben des Koordinierungsausschusses. Danach habe der Ausschuss Empfehlungen für eine Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien abzugeben - nicht aber Empfehlungen für verbindliche medizinische Richtlinien.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer bezeichnete die Verknüpfung von Disease-Management-Programmen (DMP) und dem Finanztransfer der Krankenkassen als verfehlt. Hier gehe es nicht mehr um die Verbesserung der Behandlungsqualität von Patienten, sondern um einen möglichst schnellen Zugriff auf gefüllte Töpfe. Sollte das Ministerium an dem Verordnungsentwurf festhalten, bedeuteten DMP einen klaren medizinischen Rückschritt zu Lasten der betroffenen Patienten, warnte Robbers.

Die Folgen einer derartigen Richtlinienmedizin bezeichnete er als dramatisch. Einerseits stünde ein Großteil des Behandlungsspektrums den DMP-Patienten nicht mehr zur Verfügung. Andererseits würden innovative Verfahren vollständig ausgegrenzt. Dies könne zudem auch haftungsrechtliche Konsequenzen für den behandelnden Arzt haben.

Robbers kritisierte weiterhin die starke Ungleichbehandlung bei der Übermittlung von Patientendaten. Einerseits sollen Krankenkassen im ambulanten Bereich versicherten- und leistungserbringerbezogne Daten von DMP-Patienten nur pseudonymisiert über eine gemeinsam verwaltete Datenannahmestelle erhalten. Andererseits sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, den Gesamtdatensatz unmittelbar an die Krankenkassen zu liefern. Dieses nach Versorgungsbereichen getrennte Verfahren des Datenmanagements, der Datenbewertung sowie der Qualitätssicherung stehe dem erklärten Ziel der Regierungskoalition, auf integrierte Versorgungsstrukturen hinzuwirken, diametral entgegen, betonte Robbers. Er forderte daher zwingend eine neutrale Datenstelle, die von den Selbstverwaltungspartnern gleichberechtigt verwaltet wird.

Über die DKG

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.242 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,5 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 56 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

zuletzt bearbeitet: 03.06.2002 nach oben

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