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Was bedeutet die Gesundheitsreform für Diabetes-Patienten?

Was ändert sich durch die Gesundheitsreform für Diabetiker? Welche Zuzahlungen fallen für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel bzw. andere Leistungen an, die im Zusammenhang mit der Diabetes-Therapie stehen? DiabSite hat diese Fragen beim Gesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der Krankenkassen recherchiert. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden Informationen keine rechtsverbindlichen Aussagen darstellen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der neuen Patientenbeauftragten im BMG, Helga Kühn-Mengel.

Für die Einschätzung der Frage, welche Bedeutung die Gesundheitsreform für Diabetiker hat, ist v.a. von Bedeutung, ob sie als chronisch Kranke anerkannt werden und somit in die 1-Prozent-Regelung fallen. Diese Frage wird voraussichtlich Ende Januar 2004 abschließend geklärt. Ausgehend von den aktuellen Verlautbarungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (DiabSite berichtete am 15.01.2004) haben wir für Sie eine Beispielrechnung aufgestellt.

Mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.500 Euro wird ein Jahreseinkommen von 18.000 Euro brutto erreicht. In diesem Fall sind 180 Euro für Zuzahlungen und Praxisgebühren aufzubringen. Anschließend ist bei der Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen zu beantragen, deren Gültigkeit zum Jahresende erlischt. Wichtig: Quittungen für alle Zuzahlungen aufheben! Auf jeder Quittung sollte der Patientenname und das Produkt oder die medizinische Leistung vermerkt sein. Achtung: Das Jahreseinkommen erhöht sich um alle Einnahmen aus: Weihnachtsgeld, Zinserträgen, Mieteinkünften etc. Auch davon ist 1 % für die Gesundheit zu leisten. Über Einsparungsmöglichkeiten durch sogenannte Bonusprogramme und Angebote für private Zusatzversicherungen informiert jede Krankenkasse ihre Versicherten gesondert.

DiabSite stellt im Folgenden dar, welche Zuzahlungen Diabetiker im Rahmen ihrer Diabetes-Therapie für einzelne Produkte und Leistungen aufbringen müssen.

Beispiele für Diabetiker

Zuzahlungen

Generell wird für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung von zehn Prozent des Preises erhoben - jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro . Dies gilt neuerdings auch für Heil- und Hilfsmittel. Nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind mit Ausnahme der Fahrtkosten von Zuzahlungen befreit.

 

Produkte bzw. Leistungen Kommentar Regelung
Tabletten für den:
Blutzucker-
Blutdruck-
Cholesterinspiegel
In der Regel verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Preis derzeit fast immer unter 50 Euro liegen. 10 % des Preises, jedoch mind. 5 Euro und max. 10 Euro pro Arzneimittel und Packung
Tabletten zur Blutverdünnung Der bekannteste Wirkstoff ist verschreibungsfrei. Das Arzneimittel kostet zumeist unter 5 Euro. Sofern sie in die Liste der verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aufgenommen werden, entfällt der Mindestbetrag von 5 Euro
Insulin Eine Packung mit fünf Ampullen Insulin kostet in der Regel mehr als 100 Euro. 10 % des Preises, mind. 5, max. 10 Euro pro Arzneimittel und Packung
Blutzuckermessgeräte Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind. 10 % des Preises, aber mind. 5, max. 10 Euro
Blutzuckerteststreifen Sie gelten als Medizinprodukte, fallen aber bei Ärzten ins Budget der Arzneimittel. Für Blutzuckerteststreifen ist laut SGB V § 31 Abs. 3 Satz 2 auch weiterhin keine Zuzahlung erforderlich!
Glukosespritze (HypoKit) Arzneimittel 10 % des Preises, aber mind. 5, max. 10 Euro
Lanzetten für die Stechhilfen zur Blutentgewinnung Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden je nach Indikation in unterschiedliche Produktgruppen eingeteilt. Für Diabetiker relevant: Produktgruppe 21 (Lanzetten) und 03 (alle anderen Hilfsmittel für Diabetiker) Die Zuzahlung beträgt 10 % je Verbrauchseinheit, aber max. 10 Euro pro Monatsbedarf je Indikation
Insulin-Pens Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind 10 % des Preises, mind. 5, max. 10 Euro pro Arzneimittel und Packung
Pen-Nadeln Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Produktgruppe 03 Die Zuzahlung beträgt 10 % je Verbrauchseinheit, aber max. 10 Euro pro Monatsbedarf je Indikation
Insulinpumpen Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind 10 % des Preises, mind. 5, max. 10 Euro pro Arzneimittel und Packung. Für die Pumpen fallen somit 10 Euro an
Pumpenzubehör:
Adapter
Spritzampullensets bzw. Fillingsets
Gewindestangen
Duschbeutel etc.
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind aus der Produktgruppe 03 Die Zuzahlung beträgt 10 % je Verbrauchseinheit, aber max. 10 Euro pro Monatsbedarf je Indikation
Batterien für Pumpen Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind aus der Produktgruppe 03 Die Zuzahlung beträgt 10 % je Verbrauchseinheit, aber max. 10 Euro pro Monatsbedarf je Indikation
Insulin-Einmalspritzen U100 oder U40 Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind aus der Produktgruppe 03 Die Zuzahlung beträgt 10 % je Verbrauchseinheit, aber max. 10 Euro pro Monatsbedarf je Indikation
Blutdruckmessgeräte Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind 10 % des Preises, aber mind. 5 max. 10 Euro
Med. Fußpflege Heilmittel Zuzahlung von 10 % der Kosten jeder einzelnen Fußpflege zuzüglich 10 Euro je Verordnung
Orthopädische Schuhe
Einlagen für Schuhe
Hilfsmittel Zuzahlung von 10 % für das Paar Schuhe, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Da orthopädische Schuhe meistens über 100 Euro kosten, werden hier in der Regel 10 Euro fällig

Quelle: Der Leporello ist ein Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit.

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 19.03.2004 nach oben

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